Rechtliches

UNVERBINDLICHKEIT VON DARSTELLUNGEN UND VISUALISIERUNGEN

Die in diesem Exposé verwendeten Bilder / Darstellungen sind beispielhafte Visualisierungen. Im Zuge der Ausführung können sich Änderungen ergeben. Die in diesem Dokument enthaltenen Visualisierungen sind für den Leistungsumfang nicht maßgebend und keiner Beschaffenheitsvereinbarung gleichzusetzen. Sie dienen lediglich als Beispiele und sind somit kein Bestandteil der vorvertraglichen Unterlagen. Entscheidend dafür sind die im Vertrag niedergeschriebenen Bestimmungen und Vereinbarungen.
Die im Ausstattungskatalog verwendeten Bilder sind Produktbilder der jeweiligen Hersteller. Abweichungen zu den realen Produkten können auftreten.

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